"Schwanenteiche" — am Bachmühlenweg in Bad Frankenhausen

"Schwanenteiche" — am Bachmühlenweg in Bad Frankenhausen
Karte "Schwanenteiche"

Fischbestand: Karpfen, Aale, Schleien, Barsche, Forellen und Weißfischarten

Bei den "Schwanenteichen" handelt es sich um zwei zusammen fußballfeldgroße Teiche, mit einer durchschnittlichen Wassertiefe von je ca. 1m.

Sie liegen mitten in der Kurstadt Bad Frankenhausen, zwischen Bachmühlenweg und Kyffhäuserstraße. Die Teiche dienen vor allem zur Aufzucht von Fischen und zur Durchführung von Vereinsveranstaltungen. Natürlich laden sie durch ihre idyllische Lage auch zur Erholung und zum Entspannen ein.

Der Fischbestand setzt sich hauptsächlich aus Karpfen, Aalen, Schleien, Barschen neuerdings auch aus Forellen und verschiedenen Weißfischarten zusammen.

Das Angeln an den Teichen ist nur nach Voranmeldung möglich. Diese kann auch telefonisch unter +49 (0) 173-3621731 erfolgen.

Gewässer "K-1" — Kiesgrube westlich der L1221

Gewässer "K-1" — Kiesgrube westlich der L1221
Karte Gewässer "K-1"

Fischbestand: Karpfen, Schleien, Hechte, Aale, Forellen, Barsche, Zander, Rotaugen, Brassen, Welse und Rotfedern

Die Kiesgrube liegt ca. 3 km östlich von Bad Frankenhausen unmittelbar westlich an der Ortsverbindungsstraße zwischen Oldisleben und Esperstedt. Sie liegt am östlichen Rand des Naturschutzgebietes „Salzwiesen, welches unter der Obhut der Europäischen Union steht.

Seltene Pflanzen und vom Aussterben bedrohte Vögel haben in diesem seltenen, ökologisch sehr wertvollen Gebiet sehr gute Wachstums- und Lebensbedingungen. Gewässer "K-1" — Kiesgrube westlich der L1221

Geschütztes Gebiet von K-1 in dem Angeln verboten ist
Geschütztes Gebiet von K-1

Aus diesem Grund ist die Kiesgrube nicht komplett beangelbar. Das geschützte Gebiet umfasst die komplette nördliche Hälfte des Gewässers. Geschütztes Gebiet von K-1 in dem Angeln verboten ist.

Bis 1995 wurde hier Wasserkies mit einem Schaufelbagger abgebaut.

Die Kiesgrube ist etwa 33 ha groß und hat mit ihrem kristallklaren Wasser eine durchschnittliche Tiefe von 4 bis 6 Meter, wobei es auch Flachwasserbereiche mit ca. 1m Wassertiefe gibt. Der See ist zu 75% mit einem Schilfgürtel umgeben und hat vor allem in den warmen Monaten einen ordentlichen Unterwasserbewuchs.

Es sind im See alle heimischen Fischarten in fast allen Größen vorhanden, wobei viele Angler besonders wegen dem guten Bestand an Hecht, Karpfen, Schleie, Aal und Zander ansitzen. Hechte von weit über 1m Länge, Schleien von über 60 cm Länge und Karpfen von über 40 Pfund sind schon mehrfach gefangen wurden.

Parkmöglichkeiten stehen leider nur begrenzt zur Verfügung.
Zwei mit Schranken versehene Parkflächen befinden sich unmittelbar an der Straße. Angelkarten können in unseren Verkaufsstellen erworben werden.
Die Adressen der Verkaufsstellen sowie die Öffnungszeiten und Preise der jeweiligen Karten, erreichen Sie über das Menü Verkaufsstellen.

Das Befahren des Sees mit Booten aller Arten sowie das Angeln vom Boot ist nicht gestattet.

Gewässer "K-2" — Kiesgrube östlich an der L1221

Gewässer "K-2" — Kiesgrube östlich an der L1221
Karte Gewässer "K-2"

Fischbestand: Karpfen, Schleien, Hechte, Aale, Barsche, Zander, Rotaugen, Brassen, Rotfedern und Bärblinge

Die Kiesgrube liegt ca. 3,5 km östlich von Bad Frankenhausen unmittelbar östlich an der Ortsverbindungsstraße zwischen Oldisleben und Esperstedt. Sie ist eine der zukünftig 5 Kiesgruben, die in diesem Gebiet erschlossen werden sollen. Gewässer "K-2" — Kiesgrube östlich der L1221

Dieses Gebiet soll sich bis kurz vor der Ortschaft Brettleben erstrecken. Seit 1995 wird hier Wasserkies abgebaut. Die Kiesgrube ist ca. 55 ha groß und hat mit ihrem kristallklaren Wasser eine durchschnittliche Tiefe von 4 bis 9 Meter, wobei es auch Flachwasserbereiche mit ca. 1m Wassertiefe gibt.

Der See besitzt noch keinen durchgehenden Schilfgürtel (außer an der Ostseite) und hat vor allem in den warmen Monaten einen üppigen Unterwasserbewuchs. Seit 2006 bemüht sich unser Verein einen guten heimischen Fischbestand aufzubauen. Heute schon hat sich dieses Gewässer als Magnet für unsere Mitglieder und Gäste entwickelt.

Schon 30 bis 40 pfünder Karpfen, sowie große Hechte und riesige Barsche sind vereinzelt gefangen worden. Da aber zur Zeit am Ostrand noch Kies abgebaut wird, ist etwa nur 1/3 des Sees, am Süd- und Westteil beangelbar (siehe Aufsteller über Beginn und Ende des Angelabschnittes).

Parkmöglichkeiten bestehen auf den Parkplätzen zum Gewässer K 1 sowie am südlich entlang gehenden Feldweg zur Verfügung.

Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahresangelkarten können in unseren Verkaufsstellen ab sofort erworben werden. Die Adressen der Verkaufsstellen sowie die Öffnungszeiten und Preise der jeweiligen Karten, erreichen Sie über das Menü Verkaufsstellen.

Das Befahren des Sees mit Booten aller Arten sowie das Angeln vom Boot ist nicht gestattet.

Fanglimite und Ordnung an unseren Gewässern K1 (LAVT 49) und K2 (LAVT 50)

Für unsere Gewässer gelten folgende Fangbegrenzungen

maximal 3 Stück Feinfische pro Tag

davon maximal

2 Forellen oder
2 Karpfen oder
2 Hechte oder
1 Zander oder
2 Aale oder
3 Schleie oder
1 Amurkarpfen oder
1 Graskarpfen  

 

Fische sind grundsätzlich schonend anzulanden und bei größeren Fischen ist dazu ein Unterfangkescher zu benutzen. Sollten Fische versehentlich während der Schonzeit gefangen werden, die nicht schonend abgehakt werden können, so ist das Vorfach kurz vor dem Maul vorsichtig abzuschneiden. Die Fische sind so zu behandeln, dass sie keinen Schaden nehmen und schonend in das Gewässer zurückzusetzen. Das Gleiche gilt für alle gefangenen, untermaßigen Fische.

Nicht überlebensfähige Fische bleiben somit die absolute Ausnahme.
Im Zweifelsfall hat der Angler die Nachweispflicht, daß der bzw. die Fische nicht lebensfähig waren. Nicht mehr lebensfähige Fische sind tierschutzgerecht zu töten und sofort in das Fangbuch einzutragen.
Untermaßige, nicht mehr lebensfähige Fische werden bei der Fangbegrenzung mitgerechnet.

In Abweichung von der Thüringer Fischereiverordnung gelten folgende Mindestmaße und Regeln

Mindestmaße

Karpfen 45 cm
Aal 50 cm
Zander 50 cm
Hecht 55 cm
Schleie 30 cm
Rotfeder 15 cm
Wels 60 cm
Amurkarpfen 60 cm

 

Für Mindestmaße, Schonzeiten ganzjährig geschützter Fische, Krebse und Muscheln sowie Fischereigeräte und andere Regeln gelten die Bestimmungen der Thüringer Fischereiverordnung in der jeweilig neusten Fassung mit folgenden Ausnahmen:

  1. obengenannte Mindestmaße
  2. untengenannte Schonzeiten
  3. Hecht vom 01.02. bis 30.04
  4. Zander vom 01.02. bis 31.05

Im Interesse gepflegter, sauberer Gewässer, einer ordnungsgemäßen Ausübung der Fischerei und zum Schutz des Gewässers sind folgende Handlungen strikt untersagt:

  • das Befahren landwirtschaftlicher Nutzflächen sowie gesperrter Wege bzw. ausgewiesener Schutzzonen,
  • die Verunreinigung der Uferzone und das Anlegen von Feuerstellen (Grill ist erlaubt),
  • das Campen mit Zelten und Wohnwagen (Schirmzelte mit einer Bogenspannweite bis 3,10 m oder kleine Zelte für 2 Personen mit einer Grundfläche bis 6 m² sind als Wetterschutz erlaubt),
  • das wiederrechtliche Abstellen von Kfz direkt am Gewässerufer
  • das massenhafte Anfüttern, speziell mit eiweißhaltigen und tiermehlhaltigen Futtermitteln und Boilie (max.1kg je Angeltag),
  • das Markieren der Angelstelle z.B. mit Stangen, Bojen oder anderen Schwimmkörpern,
  • das Verlassen der Angelstelle bei fangfertig ausgeworfenen Angelruten,
  • das Schuppen und Ausschlachten von Fischen an stehenden Gewässern aus hygienischen und seuchenbiologischen Gründen,
  • die Mitnahme von lebenden Fischen (auch Köderfischen.

Das Hältern gefangener Fische hat in einem ausreichend großen Setzkescher aus knotenlosen, textilen Material so schonend und so kurz wie möglich zu erfolgen. Die Verwendung von Drahtsetzkeschern ist verboten!

Unabhängig vom Verursacher hat jeder Angler für Sauberkeit an seinem Angelplatz im Umkreis von 10m zu sorgen
Der ausgewählte Angelplatz ist grundsätzlich sauber zu verlassen!

Anspruch auf einen bestimmten Angelplatz besteht nicht. Das Freihalten und die Reservierung von Angelplätzen für Dritte ist nicht statthaft.
Im Interesse des Gewässerschutzes und einer ungehinderten Ausübung der Angelfischerei für alle Angler ist das Ausbringen von Futtermitteln/Fischködern und Angelmontagen mit manuellen und technischen Hilfsmitteln, wie Schlauchboote, Luftmatratzen, Futterboote und Flugkörpern (z.B.Modellflugzeugen) streng verbooten.

Die Angelmontage ist ausschließlich nur zur Verwendung an der Angelstelle zu plazieren.  Für eventuelle Ufer-und Flurschäden haftet der Angler privatrechtlich.

Fische, die dem Gewässer entnommen werden sind im Fangbuch bzw. in der Fangliste mit Länge und Gewicht einzutragen. Die Fanglisten sind vollständig ausgefüllt an den jeweiligen Angelkartenverkaufstellen wieder abzugeben (Außerhalb der Öffnungszeiten kann der jeweilige Briefkasten benutzt werden). Möglich ist auch die Abgabe bei einem Angler, der Mitglied in unserem Verein ist.

Fanglimite, Schonzeiten und Schonmaße für die Gewässer der Anglergemeinschaft Kyffhäuserkreis

Fischart Schonzeit Schonmaße
Aal 01.11 bis 28.02 50cm
Bachforelle 01.10. bis 31.03 30cm
Regenbogenforelle 01.10. bis 31.03 30cm
Bachsaibling 01.10. bis 30.04 30cm
Hecht 01.02. bis 30.04 55cm
Hasel 01.04. bis 31.05 20cm
Karpfen keine 45cm
Schleie keine 30cm
Zander 01.02. bis 31.05 55cm
Barsch keine 20cm
Rotfeder keine 15cm

 

Fangbegrenzung pro Angeltag

maximal 3 Stück Edelfische pro Tag

davon maximal

2 Forellen oder
2 Karpfen oder
2 Hechte oder
1 Zander oder
3 Aale oder
6 Flussbarsche oder
12 Rotfedern/Plötzen  

 

Bei Rotfedern und Plötzen zählt die Gesamtsumme 12.

In der Schonzeit (15.02. bis 30.04) ist das Angeln mit künstlichen (Blinker, Spinner, Wobbler, Twister, Streamer) oder natürlichen (Köderfischen, Fetzenködern) Raubfischködern verboten!

Salmonidenstrecke von Stockhausen (Brücke alte B4) bis Sondershausen (Brücke Kaufland) sind nur Flugangel und Spinnangel erlaubt. Im Helmeumfluter (Kalbsrieth)ist das Raubfischangeln ganzjährig nicht erlaubt. Für alle anderen, hier nichtaufgeführten Fischarten, gelten die in der Thüringer Fischereiverordnung vorgeschriebenen Schonzeiten und Mindestmaße.